Betriebsmedizinischer Dienst

Oberallgäu

Poststr. 10, 87561 Oberstdorf

Tel.: 08322/2404; Fax.: 08322/7303

E-mail: medi-park@t-online.de


Aktuelle Themen unserer Info-Seite:

TOP 1:

Bierholen auf eigene Gefahr:
Beschäftigte, die im Betrieb beim Bierholen verunglücken, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ! Der Arbeitnehmer ist lediglich auf dem Weg zur regelmäßigen Nahrungsaufnahme wie z. B. einer Kantine versichert. Die Besorgung alkoholischer Getränke gehört nicht zur regelmäßigen Nahrungsaufnahme und trägt nicht zur Erhaltung der Arbeitskraft bei.
BSG Kassel (Az :BSG B222/99R)

TOP 2:

Tanken ist reine Privatsache
Wer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zum Tanken anhält und sich auf dem Tankstellengelände verletzt, ist nicht unfallversichert. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Sprit ausgegangen ist und man ohne zu Tanken liegen bleiben würde. Tanken, so ein Urteil des BSG, ist für Berufspendler grundsätzlich Privatsache (Az: BSG B2U29/97R u. 2U198/67).

TOP 3:

Infektionsschutzgesetz:
Seit 1.1.2001 ersetzt das Infektionsschutzgesetz das Bundesseuchengesetz. Das Meldewesen übertragbarer Krankheiten wird dadurch neu geregelt.
Das bisher erforderliche Gesundheitszeugnis für Lebensmittelpersonal entfällt.
Für alle betroffenen Arbeitnehmer sind jedoch sog. Erstbelehrungen vorgesehen,
die von ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Wir bitten alle betroffenen Betriebe,sich mit diesen Ärzten in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
www.gesundheitsamt.de .
UNSERE PRAXIS IST ZU DIESEN BELEHRUNGEN ERMÄCHTIGT !

TOP 4:

Zum Thema Drogen:
Rund 3 Millionen Bundesbürger haben im Jahr 2000 illegale Drogen konsumiert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat jetzt entschieden (Beschl.v. 27.11.2001-7B3375/01), daß bereits der einmalige Konsum von Ecstasy den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Bei Cannabis hingegen ist der Nachweis nötig, daß ein regelmäßiger Konsum vorliegt (Drogenscreening).

TOP 5:

Kein Arbeitsunfall:
Laut einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) erlischt der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen, wenn man
unterwegs das Auto verlässt, um für den privaten Bedarf einzukaufen. Im konkreten Fall wurde eine Altenpflegerin von
einem Auto schwer verletzt, als sie in einem Fischgeschäft für private Zwecke einkaufen wollte.
(Az.: B2U23/03R) (Artikel Allg. Anzeiger 5.6.2004)


Top 6:

EU-Lärmschutzrichtlinie: Ab 15.2.2006
Seit 15.2.2006 sind in Deutschland schärfere Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm in Kraft getreten. Somit ist die EU Richtlinie
2003/10/EG ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Die Auslösewerte wurden um 5 dB (A) gesenkt. Arbeitgeber müßen bereits ab 
> 80 dB (A) Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB (A) besteht Gehörschutz-Tragepflicht. Regelmäßige Messungen und
Bewertungen müssen jährlich durchgeführt werden. Weitere Infos finden Sie unter www.las-bb.de

 

Top 7:

Tödliche Gefahr: Fußgänger und Radfahrer im "toten Winkel"

Auf Beschluss des EU-Ministerrates müssen Lkw >3,5 t mit verbesserten Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Pflicht gilt für alle Lkw, die ab 1/00
zugelassen worden sind und muss bis spätestens 4/09 umgesetzt werden. Für neue Lkw gelten die neuen Spiegel bereits seit 1/09 .

 

Top 8:

Gesund und Sicher arbeiten:

Unter diesem Motto bietet die BGW unter der Internet Adresse www.bgw-online.de zahlreiche Handlungshilfen und -anleitungen
u.a. zum Thema Hautschutz oder Gefährdungsbeurteilung.

 

Wichtige Internet-Adressen
Referenzliste

 


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