TOP 1:

Bierholen auf eigene
Gefahr:
Beschäftigte, die im Betrieb beim Bierholen verunglücken,
stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
! Der Arbeitnehmer ist lediglich auf dem Weg zur regelmäßigen
Nahrungsaufnahme wie z. B. einer Kantine versichert. Die
Besorgung alkoholischer Getränke gehört nicht zur regelmäßigen
Nahrungsaufnahme und trägt nicht zur Erhaltung der Arbeitskraft
bei.
BSG Kassel (Az :BSG B222/99R)
TOP 2:

Tanken ist reine
Privatsache
Wer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
zum Tanken anhält und sich auf dem Tankstellengelände verletzt,
ist nicht unfallversichert. Ausnahmen bestehen nur, wenn der
Sprit ausgegangen ist und man ohne zu Tanken liegen bleiben würde.
Tanken, so ein Urteil des BSG, ist für Berufspendler grundsätzlich
Privatsache (Az: BSG B2U29/97R u. 2U198/67).
TOP 3:

Infektionsschutzgesetz:
Seit 1.1.2001 ersetzt das Infektionsschutzgesetz das
Bundesseuchengesetz. Das Meldewesen übertragbarer Krankheiten
wird dadurch neu geregelt.
Das bisher erforderliche Gesundheitszeugnis für
Lebensmittelpersonal entfällt.
Für alle betroffenen Arbeitnehmer sind jedoch sog.
Erstbelehrungen vorgesehen,
die von ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Wir bitten
alle betroffenen Betriebe,sich mit diesen Ärzten in Verbindung
zu setzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
www.gesundheitsamt.de .
UNSERE PRAXIS IST ZU DIESEN BELEHRUNGEN ERMÄCHTIGT !
TOP 4:

Zum Thema Drogen:
Rund 3 Millionen Bundesbürger haben im Jahr 2000
illegale Drogen konsumiert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat
jetzt entschieden (Beschl.v. 27.11.2001-7B3375/01), daß bereits
der einmalige Konsum von Ecstasy den Entzug der
Fahrerlaubnis zur Folge hat. Bei Cannabis hingegen ist der
Nachweis nötig, daß ein regelmäßiger Konsum vorliegt (Drogenscreening).
TOP 5:

Kein Arbeitsunfall:
Laut einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) erlischt der
Versicherungsschutz bei Wegeunfällen, wenn man
unterwegs das Auto verlässt, um für den privaten Bedarf einzukaufen. Im
konkreten Fall wurde eine Altenpflegerin von
einem Auto schwer verletzt, als sie in einem Fischgeschäft für private Zwecke
einkaufen wollte.
(Az.: B2U23/03R) (Artikel Allg. Anzeiger 5.6.2004)
Top 6:

EU-Lärmschutzrichtlinie: Ab 15.2.2006
Seit 15.2.2006 sind in Deutschland schärfere Bestimmungen zum
Schutz gegen Lärm in Kraft getreten. Somit ist die EU Richtlinie
2003/10/EG ab diesem Zeitpunkt anzuwenden. Die Auslösewerte wurden um 5 dB (A)
gesenkt. Arbeitgeber müßen bereits ab
> 80 dB (A) Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB (A) besteht
Gehörschutz-Tragepflicht. Regelmäßige Messungen und
Bewertungen müssen jährlich
durchgeführt werden. Weitere Infos finden Sie unter www.las-bb.de
Top 7:

Tödliche Gefahr: Fußgänger und Radfahrer im "toten Winkel"
Auf Beschluss des EU-Ministerrates müssen Lkw >3,5 t mit
verbesserten Spiegeln nachgerüstet werden. Diese Pflicht gilt für alle Lkw,
die ab 1/00
zugelassen worden sind und muss bis spätestens 4/09 umgesetzt werden. Für neue
Lkw gelten die neuen Spiegel bereits seit 1/09 .
Top 8:

Gesund und Sicher arbeiten:
Unter diesem Motto bietet die BGW unter der
Internet Adresse www.bgw-online.de zahlreiche Handlungshilfen und -anleitungen
u.a. zum Thema Hautschutz oder Gefährdungsbeurteilung.
| Wichtige Internet-Adressen |
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